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Hallo,
ja das mit den Gebrauchten hat man anscheinend im letzten Moment noch geändert oder ich bin wieder mal der Inkompetenz der Welser Finanzamtes erlegen.
Cu,
Christian
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luky
02.07.2008 - 15:03:20
352 Beiträge
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so ne s.......
wollt mir grad was aus Deutschland holen ( kein Rx ) dann hat sich das grad erledigt, auf der Bezirkshauptmannschaft sagte man mir noch das es nur für Neuwagen gelte :quassel:
*nichtimportierendeliebercabriofahrende* Grüße 8)
luky
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02.07.2008 - 00:13:43
181 Beiträge
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hallo chris,
die co-abgabe gilt serwohl auch für gebrauchte fahrzeuge!
war heute bei mazda austria!
also wenn man ein auto in deutschland (oder anderswo) nicht schon fast geschenkt bekommt, zahlt es sich kaum noch aus ein auto zu importieren!
bei einem fc cabrio macht die neue abgabe ca. 2000.- extra aus...
das problem hat eben gerade jemand....
mehr unter "news"
lg
charly
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Hallo Leute,
da ich meinen FD ja nun fertig Importiert habe, stell ich hier einen kleinen Erfahrungsbericht ein, damit ihr vielleicht über die eine oder andere Falle nicht stolpert.
Ich beschreibe den Import aus einem EU Land bei einem Fahrzeug welches noch nicht in die europäische Fahrzeugdatenbank eingetragen und privat gekauft wurde.
Beim Kauf des Fahrzeuges darauf achten, dass es technisch im Originalzustand oder zumindest nicht all zu weit davon entfernt ist, bei Umbauten darauf achten, dass diese ein "E" Prüfzeichen besitzen.
Bei Importen aus Deutschland dürfte auch eine deutsche Eintragung / TÜV- Bestätigung reichen.
Beim Kauf lasst euch folgende Papiere geben:
[b:d2cd6cab5f]alle Fahrzeugpapiere[/b:d2cd6cab5f] (wenn der Verkäufer welche an die Behörde zurücksenden muß, lasst euch eine Kopie geben!)
[b:d2cd6cab5f]Kaufvertrag[/b:d2cd6cab5f] von beiden unterschrieben inkl. Fahrgestellnummer, Datum und Ort 1x mit Kaufpreis und 1x Platz für Kaufpreis freilassen (Stift nicht verlieren)
[b:d2cd6cab5f]Bestätigung über die Bezahlung [/b:d2cd6cab5f] Beleg, Überweisungsbestätigung, ...
In Österreich mit der Fahrgestellnummer zum Vertragshändler und ein [b:d2cd6cab5f]Fahrzeugdatenblatt[/b:d2cd6cab5f] anfordern, da stehen alle technischen Daten des Fahrzeuges drinnen kostet bei Mazda etwa 150,-
Auto soweit Umbauen und Reparieren, damit es problemlos bei einer normalen Pickerl (§57a Überprüfung) durchkommt.
Um Probleme zu vermeiden mit allen Papieren und ein paar Fotos vom Auto zur KFZ Landesprüfstelle und mit dem Zuständigen die Papiere durchgehen, wenn alles soweit passt, einen Termin für die Überprüfung ausmachen.
Zur Abnahme der Einzelgenehmigung folgendes Mitnehmen:
[b:d2cd6cab5f]Kaufvertrag
Fahrzeugdatenblatt
Meldezettel
Fotos 2x von vorne links, 2x von hinten rechts [/b:d2cd6cab5f]der Hintergrund soll sich gut vom Auto abheben und es dürfen keine anderen Autos auf den Fotos zu sehen sein, Grösse: 7x7cm bis 9x13cm)
[b:d2cd6cab5f]eventuell Gutachten von Umbauten
eventuell vorhandene Bedienungsanleitung [/b:d2cd6cab5f]
Die gesamte Prozedur der Einzelgenehmigung läuft ähnlich einer Pickerlüberprüfung ab, dauert inkl. Eintragung in die Fahrzeugdatenbank und Ausstellung des Einzelgenehmigungsbescheides, wenn nicht viel los ist etwa 1,5 Stunden und kostet 118,40.
Als ich meinen Termin hatte, war dort die Hölle los und somit hat es etwa 3 Stunden gedauert, da noch jemand vor mir dran war.
In Oberösterreich waren die Mitarbeiter sehr freundlich und hilfsbereit, also von typischen Beamten keine Spur.
Wenn der Wagen nicht mehr in der Eurotax Liste steht (was bei allen RX-7 der Fall ist) benötigt man ein Wertgutachten, welches man beim ÖAMTC, ARBÖ oder einem KFZ Sachverständigen bekommt (je weniger er darauf Wert ist, desto besser)
Kosten beim ÖAMTC: 46,-
Jetzt kommt der schwierige Teil: Das Finanzamt RICHTIGE BEAMTE GIBT ES DOCH NOCH!!!
Benötigt wird folgendes (am besten alles mit Kopie):
[b:d2cd6cab5f]Meldezettel
Wertgutachten
Einzelgenehmigungsbescheid
Kaufvertrag
Fahrzeugpapiere des Kauflandes
ausgefülltes NOVA 2 Formular[/b:d2cd6cab5f] gibts im Internet zum Ausfüllen[b:d2cd6cab5f]
einen Beamten der gerade Lust hat[/b:d2cd6cab5f], ich war insgesamt 6x dort bis alles klappte
[b:d2cd6cab5f]VERDAMMT VIEL GEDULD[/b:d2cd6cab5f]
Für die Berechnung der Nova wird die Kaufsumme laut Kaufvertrag oder der im Wertgutachten angegebene Fahrzeugwert verwendet.
Je nachdem welcher höher ist! (Coole Geschäftsmethode, man nimmt das was einem mehr Geld bringt)
Die beiden Werte dürfen aber nicht zu weit auseinander liegen, da es sonst passieren kann, dass es nicht glaubhaft ist und die Probleme gehen von vorne los.
Nehmt euch genügend Kleingeld mit, denn herausgeben kann das Finanzamt nicht.
Wenn ihr das ohne Nervenzusammenbruch geschafft habt, steht einer normalen Anmeldung nichts mehr im Weg.
Die bald Fällige CO- Abgabe die derzeit viel im Gerede ist, kommt nur für Neufahrzeuge, beim Import eines Gebrauchten braucht ihr euch also deswegen keine Gedanken machen.
Viel Spaß mit eurem neu eingebürgerten fahrbaren Untersatz.
Christian
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KalliR
21.05.2008 - 14:55:53
366 Beiträge
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Danke Chris für deinen Bericht.
Mir ist die Lust auf Auto-Imports gerade vergangen. :wink:
LG
Roland
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